Solange während der Buchungsperiode und dem Gebrauch des Items vom Mieter die notwendige Sorgfalt in Acht genommen wird, brauchst du dir wenig Sorgen zu machen. Versicherungsgesellschaften nennen das auch das „guter Hausherr“ Prinzip. Das heißt beispielsweise, dass du deine gemieteten Sachen nicht einfach unbeaufsichtigt lässt, dass du die Räume in denen du die Sachen aufbewahrst, ordentlich abschließt, wenn du nicht da bist und du keine anderen leichtsinnigen Dinge mit den Items machst. Die Versicherung kann und wird im Zweifelsfall zur Aufklärung auffordern, bevor sie zur Schadensauszahlung übergeht. Lies darum auch während der Buchung eines Items gut die Mietübereinkunft und Versicherungsbedingungen durch.