Ja. Für den Mieter gilt eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadenbetrags (mindestens € 195,-, der auch eine Verwaltungsgebühr enthält). Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag und den Versicherungsbedingungen.
Ja. Für den Mieter gilt eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadenbetrags (mindestens € 195,-, der auch eine Verwaltungsgebühr enthält). Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag und den Versicherungsbedingungen.